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Gehaltsextras – Steuerfreier Arbeitslohn

Der Kampf um gute Fachkräfte ist in vielen Branchen längst entbrannt. Neben interessanten Aufgaben, Aufstiegschancen und das Arbeitsgeberimage bleibt die Vergütung ein wichtiger Faktor, um gute Mitarbeiter zu halten und zu gewinnen. Gehaltserhöhungen werden in Deutschland aber vor allem für diejenigen Mitarbeiter stark ansteigend besteuert, die zwischen Gering- und Gutverdienern angesiedelt sind. Die sogenannte „kalte Progression“ kann beim Großteil der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte des Gehaltsplus fressen. Für Arbeitgeber bieten sich daher steuerfreie bzw. -begünstigte Gehaltsextras als clevere Vergütungsalternative.

Vorsorgeleistungen: Bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung. Bis zu 2.856 Euro (4 Prozent der Rentenbemessungsgrenze von 71.400 Euro) können steuer- und sozial-versicherungsfrei angelegt werden.
Belegschaftsrabatte: Für verbilligt oder unentgeltlich bereitgestellte Sachbezüge fallen für Ihre Mitarbeiter Steuern und Sozialversicherungsbeträge an. Vorteile ergeben sich nur bei Waren und Dienstleistungen, die Sie auch Ihren Kunden anbieten. Vom Verkaufspreis werden dann ein Bewertungsabschlag von 4 Prozent und ein Rabattfreibetrag von 1.080 Euro abgezogen.
Aufmerksamkeiten: Steuer- und sozialabgabenfrei sind kleine Gelegenheitsgeschenke (z. B. Bücher, Blumen, CDs) im Wert von monatlich bis zu 40 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Bei Geschenken auf Betriebsveranstaltungen erhöht sich diese Freigrenze auf 110 Euro.
Erholungsbeihilfe: Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern zum Urlaub bis zu 156 Euro, Ehegatten 104 Euro und pro Kind 52 Euro als Erholungsbeihilfe ohne Abzüge dazu. Sie übernehmen die pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent. Massagen zur Gesundheitserhaltung sind pro Jahr und Mitarbeiter bis zu 500 Euro sogar steuer- und sozialabgabenfrei.
Kindergartenzuschuss: Wenn Sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Ihrem Unternehmen fördern möchten, bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen steuer- und sozialabgabenfreien Kindergartenzuschuss, z. B. als Barauszahlung oder als Sachleistung in Form einer Betriebskita.
Essenszuschüsse sind als Sachwertbezug bis zu 6,10 Euro pro Tag möglich, wenn Sie z. B. keine Kantine haben. Sie versteuern pauschal 25 Prozent.
Fahrtkostenzuschuss: Bezuschussen Sie die Fahrten Ihrer Mitarbeiter zwischen Wohnung und Arbeit mit 0,30 Euro pro Kilometer. Pro Jahr sind 4.500 Euro möglich. Sie versteuern den Zuschuss pauschal mit 15 Prozent.
Tankgutscheine im Wert von monatlich bis zu 44 Euro sind für Ihre Mitarbeiter ebenfalls steuer- und sozialabgabefrei. Auch andere Warengutscheine sind in dieser Höhe denkbar, z. B. Lottoscheine
Firmenwagen: Die Überlassung des Firmenwagens für die Urlaubsfahrt ist nicht gesondert vom Arbeitnehmer zu versteuern. Die Nutzung ist im Rahmen der 1-Prozent-Pauschalversteuerung abgedeckt.
Sonstiges: Steuer- und Abgabenfreiheit gilt auch, wenn Sie Ihren Mitarbeitern z. B. Computer und Mobiltelefone zur Nutzung außerhalb des Arbeitsplatzes zur Verfügung stellen. Computer und Notebooks können Sie Ihren Mitarbeitern schenken, wenn Sie 25 Prozent pauschal versteuern.

Veröffentlicht durch: Dipl. oec. Marco Reimann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

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